Ich bin in der 15. Wahlperiode Mitglied bzw. stellv. Mitglied in folgenden Ausschüssen:

Nr. Ausschuss Funktion
A 06 Europa und Eine Welt Mitglied
A 07 Haushalts- und Finanzausschuss st. Mitglied
A 07/1 Unterausschuss Personal des HFA st. Mitglied
A 08 Ausschuss für Haushaltskontrolle Mitglied
A 08 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sprecher
o.Nr.

Interfraktionelle Arbeitsgruppe

"Haushaltsrecht und Haushaltsvollzug"

Mitglied
o.Nr. Deutsch-Amerikanische Parlamentarierergruppe Mitglied
o.Nr. Deutsch-BeNeLux Parlamentariergruppe Mitglied
o.Nr. Deutsch-Polnische Parlamentariergruppe Mitglied

Arbeitsschwerpunkte im Landtag von NRW

 

 

 

Aufgaben und Funktionen der Ausschüsse im Landtag

 


Für die Parlamentsarbeit des Landtags Nordrhein-Westfalen richtet der Landtag Ausschüsse ein, deren Richtung, Anzahl und Zusammensetzung jeweils in seinem Ermessen steht. In der laufenden Wahlperiode sind 17 Fachausschüsse eingesetzt, deren Zusammensetzung spiegelbildlich der Zusammensetzung des Gesamtparlaments entspricht.

Die Ausschüsse tagen nach einem festen Sitzungsrhythmus grundsätzlich am Sitz des Landtags, in der Regel in Anwesenheit des fachlich zuständigen Mitglieds der Landesregierung oder seines Vertreters. Ausschüsse haben nach der Geschäftsordnung die Pflicht, die überwiesenen Beratungsgegenstände üblicherweise innerhalb einer Frist von zehn Sitzungswochen zu erledigen oder aber unter Angabe von Hinderungsgründen einen Zwischenbericht vorzulegen.

Die in den Fachausschüssen gefassten Beschlüsse sind die Grundlage für die abschließende Beratung des Parlaments. Beschlüsse, die der Ausschuss zur Entlastung des Plenums zu Anträgen fasst, werden vom Plenum nur noch bestätigt. Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich.

Der Ausschuss kann Sachverständige und andere Personen in öffentlicher Sitzung anhören. Besondere Anhörungsrechte sind den kommunalen Spitzenverbänden eingeräumt. Aktuelle Fragen der Landespolitik können Anlass zu einer Aktuellen Viertelstunde sein oder aber die Vorsitzende oder den Vorsitzenden , welche/r die Sitzungsleitung hat, veranlassen, eine Dringliche Frage zuzulassen.